Finanzielle Förderung für Weiterbildungsseminare 2009
50 % Zuschuss durch das Land NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auch im Jahr 2009 die Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen. Förderungsberechtigt sind auch Selbständige, sofern sie noch nicht länger als 5 Jahre selbständig sind.
Dies gilt auch für die Weiterbildungsangebote des bpp und der FotoWerkstatt GbR (www.fotowerkstatt-belz.de/seminare/), sowohl für die Seminare im Bereich Portraitfotografie als auch für die Weiterbildungslehrgänge zur Erlernung der Bildbearbeitungssoftware Photoshop. Auch spezielle Veranstaltungen für die Mitglieder des bpp sind förderungswürdig.
Wer ist förderberechtigt?
Dies sind die Beschäftigten (auch als Einzelpersonen) oder Firmen mit weniger als