Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit deren Hilfe Berufsfotografen staatliche Fördermittel für ihre Weiterbildung und Studioberatung erhalten können.
<p><img class="right" src="assets/images/LaenderWappenLogos/_resampled/resizedimage15982-esf.png" width="159" height="82" /></p>
<p>Der Europäische Sozialfonds für Deutschland (EFS) stellt Fördermittel für Weiterbildungsaktivitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen in Aussicht. Beantragt werden können Fördermittel für selbständige Fotografen und deren Mitarbeiter zur beruflichen Weiterbildung (Besuch von Seminaren und Workshops)</p>
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<h2><img class="right" src="assets/images/LaenderWappenLogos/_resampled/resizedimage155127-EUFlagge.png" width="155" height="127" /></h2>
<h2>Fördermittel für selbstständige Fotografen und deren Mitarbeiter zur beruflichen Weiterbildung</h2>
<h3>(Besuch von Seminaren)</h3>
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<p>Der Europäische Sozialfonds (ESF) stellt Fördermittel für Weiterbildungsaktivitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen in Aussicht.</p>
<p>Die Förderung wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Fällen laufen die Förderprogramme über Investitionsbanken des jeweiligen Bundeslandes. Insgesamt gibt es <strong>über 50 verschiedene Förderprogramme aus Mitteln des ESF.</strong></p>
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<p>Auch Berufsfotografen haben die Möglichkeit, für die<strong> Weiterbildung ihrer Mitarbeiter Fördermittel zu beantragen</strong>, die von<strong> 30% bis zu 80% der Seminargebühren</strong> ausmachen. Zusätzlich können evtl. Anreisekosten/Übernachtungskosten und Verdienstausfallgeld, bzw. Freistellungskosten für Mitarbeiter angerechnet werden. Selbstständige Fotografen können während der <strong>ersten fünf Jahre ihrer Selbstständigkeit</strong> die Förderung für die eigene Weiterbildung in Anspruch nehmen.</p>
<p>Ein Antrag auf Weiterbildungsförderung muss in den meisten Bundesländern bis zu 6 Wochen vor der geplanten Weiterbildung bei der verantwortlichen Institution eingereicht werden. Diese ermittelt dann, wie viel Prozent der Seminarkosten und gegebenenfalls oben erwähnte Zusatzkosten erstattet werden können. Die jeweiligen Förderbestimmungen werden dann im Einzelfall geprüft.</p>
<p><strong>Eine Förderung ist nicht grundsätzlich möglich. Die Formalitäten, ob und in welchem Umfang gefördert wird sind individuell abzuklären.</strong></p>
<p>Die Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds ist bei den einzelnen Bundesländern bei folgenden Institutionen oder Ministerien zu erfragen / beantragen:</p>
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Der Europäische Sozialfonds für Deutschland (ESF) stellt Fördermittel für Weiterbildungsaktivitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen in Aussicht. Beantragt werden können Fördermittel für selbständige Fotografen und deren Mitarbeiter zur beruflichen Weiterbildung (Besuch von Seminaren und Workshops).

Die Förderung wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Fällen laufen die Förderprogramme über Investitionsbanken des jeweiligen Bundeslandes. Insgesamt gibt es über 50 verschiedene Förderprogramme aus Mitteln des ESF.
Alle Informationen zum Europäische Sozialfonds (ESF) sowie alle ESF Kontaktstellen und Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Homepage www.esf.de.
Auch Berufsfotografen haben die Möglichkeit, für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter Fördermittel zu beantragen, die von 30 % bis zu 80 % der Seminargebühren ausmachen. Zusätzlich können evtl. Anreisekosten/Übernachtungskosten und Verdienstausfallgeld, bzw. Freistellungskosten für Mitarbeiter angerechnet werden. Selbstständige Fotografen können während der ersten fünf Jahre ihrer Selbstständigkeit die Förderung für die eigene Weiterbildung in Anspruch nehmen.
Ein Antrag auf Weiterbildungsförderung muss in den meisten Bundesländern bis zu 6 Wochen vor der geplanten Weiterbildung bei der verantwortlichen Institution eingereicht werden. Diese ermittelt dann, wie viel Prozent der Seminarkosten und gegebenenfalls oben erwähnte Zusatzkosten erstattet werden können. Die jeweiligen Förderbestimmungen werden dann im Einzelfall geprüft.
Eine Förderung ist nicht grundsätzlich möglich. Die Formalitäten, ob und in welchem Umfang gefördert wird, sind individuell abzuklären.