Staatliche Berufsförderung

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit deren Hilfe Berufsfotografen staatliche Fördermittel für ihre Weiterbildung und Studioberatung erhalten können.

 

 

Bundesweite Fördermittel für berufliche Weiterbildung

<p><img class="right" src="assets/images/LaenderWappenLogos/_resampled/resizedimage15982-esf.png" width="159" height="82" /></p>
<p>Der Europ&auml;ische Sozialfonds f&uuml;r Deutschland (EFS) stellt F&ouml;rdermittel f&uuml;r Weiterbildungsaktivit&auml;ten kleiner und mittelst&auml;ndischer Unternehmen in Aussicht. Beantragt werden k&ouml;nnen F&ouml;rdermittel f&uuml;r selbst&auml;ndige Fotografen und deren Mitarbeiter zur beruflichen Weiterbildung (Besuch von Seminaren und Workshops)</p>
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<h2><img class="right" src="assets/images/LaenderWappenLogos/_resampled/resizedimage155127-EUFlagge.png" width="155" height="127" /></h2>
<h2>F&ouml;rdermittel f&uuml;r selbstst&auml;ndige Fotografen und deren Mitarbeiter zur beruflichen Weiterbildung</h2>
<h3>(Besuch von Seminaren)</h3>
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<p>Der Europ&auml;ische Sozialfonds (ESF) stellt F&ouml;rdermittel f&uuml;r Weiterbildungsaktivit&auml;ten kleiner und mittelst&auml;ndischer Unternehmen in Aussicht.</p>
<p>Die F&ouml;rderung wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In den meisten F&auml;llen laufen die F&ouml;rderprogramme &uuml;ber Investitionsbanken des jeweiligen Bundeslandes. Insgesamt gibt es <strong>&uuml;ber 50 verschiedene F&ouml;rderprogramme aus Mitteln des ESF.</strong></p>
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<p>Auch Berufsfotografen haben die M&ouml;glichkeit, f&uuml;r die<strong> Weiterbildung ihrer Mitarbeiter F&ouml;rdermittel zu beantragen</strong>, die von<strong> 30% bis zu 80% der Seminargeb&uuml;hren</strong> ausmachen. Zus&auml;tzlich k&ouml;nnen evtl. Anreisekosten/&Uuml;bernachtungskosten und Verdienstausfallgeld, bzw. Freistellungskosten f&uuml;r Mitarbeiter angerechnet werden. Selbstst&auml;ndige Fotografen k&ouml;nnen w&auml;hrend der <strong>ersten f&uuml;nf Jahre ihrer Selbstst&auml;ndigkeit</strong> die F&ouml;rderung f&uuml;r die eigene Weiterbildung in Anspruch nehmen.</p>
<p>Ein Antrag auf Weiterbildungsf&ouml;rderung muss in den meisten Bundesl&auml;ndern bis zu 6 Wochen vor der geplanten Weiterbildung bei der verantwortlichen Institution eingereicht werden. Diese ermittelt dann, wie viel Prozent der Seminarkosten und gegebenenfalls oben erw&auml;hnte Zusatzkosten erstattet werden k&ouml;nnen. Die jeweiligen F&ouml;rderbestimmungen werden dann im Einzelfall gepr&uuml;ft.</p>
<p><strong>Eine F&ouml;rderung ist nicht grunds&auml;tzlich m&ouml;glich. Die Formalit&auml;ten, ob und in welchem Umfang gef&ouml;rdert wird sind individuell abzukl&auml;ren.</strong></p>
<p>Die Vergabe von F&ouml;rdermitteln aus dem Europ&auml;ischen Sozialfonds ist bei den einzelnen Bundesl&auml;ndern bei folgenden Institutionen oder Ministerien zu erfragen / beantragen:</p>
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Der Europäische Sozialfonds für Deutschland (ESF) stellt Fördermittel für Weiterbildungsaktivitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen in Aussicht. Beantragt werden können Fördermittel für selbständige Fotografen und deren Mitarbeiter zur beruflichen Weiterbildung (Besuch von Seminaren und Workshops).

 

Fördermittel für selbstständige Fotografen und deren Mitarbeiter zur beruflichen Weiterbildung

(Besuch von Seminaren)


Die Förderung wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Fällen laufen die Förderprogramme über Investitionsbanken des jeweiligen Bundeslandes. Insgesamt gibt es über 50 verschiedene Förderprogramme aus Mitteln des ESF.

Alle Informationen zum Europäische Sozialfonds (ESF)  sowie alle ESF Kontaktstellen und Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der Homepage www.esf.de.

Auch Berufsfotografen haben die Möglichkeit, für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter Fördermittel zu beantragen, die von 30 % bis zu 80 % der Seminargebühren ausmachen. Zusätzlich können evtl. Anreisekosten/Übernachtungskosten und Verdienstausfallgeld, bzw. Freistellungskosten für Mitarbeiter angerechnet werden. Selbstständige Fotografen können während der ersten fünf Jahre ihrer Selbstständigkeit die Förderung für die eigene Weiterbildung in Anspruch nehmen.

Ein Antrag auf Weiterbildungsförderung muss in den meisten Bundesländern bis zu 6 Wochen vor der geplanten Weiterbildung bei der verantwortlichen Institution eingereicht werden. Diese ermittelt dann, wie viel Prozent der Seminarkosten und gegebenenfalls oben erwähnte Zusatzkosten erstattet werden können. Die jeweiligen Förderbestimmungen werden dann im Einzelfall geprüft.

Eine Förderung ist nicht grundsätzlich möglich. Die Formalitäten, ob und in welchem Umfang gefördert wird, sind individuell abzuklären.

 

  1. Prämiengutschein

    Dieses Instrument des „Prämiengutscheins“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert besonders Zielgruppen mit geringem Einkommen. Die Förderung, die am 01.12.2008 in Kraft getreten ist, erfolgt bundesweit ...

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  2. Studioberatung

    Auch die exklusive Beratung von Portraitstudios bei ihrer wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung der Planung und Gestaltung ihrer Geschäftsräume sowie der technischen Ausrüstung, die studiospezifische Schulung der Mitarbeiter ...

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  3. Bildungsscheck NRW

    Förderberechtigt sind die Beschäftigten (auch als Einzelpersonen) mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW oder Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern ...

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  4. ESF Fachkursförderung in Baden Württemberg

    Voraussetzung für die Fachkursförderung des Landes Baden-Württemberg ist, dass entweder der Wohnsitz oder der Beschäftigungsort des Seminarteilnehmers/der Seminarteilnehmerin in Baden-Württemberg liegt.

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