Prämiengutschein

Dieses Instrument des „Prämiengutscheins“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert besonders Zielgruppen mit geringem Einkommen. Die Förderung, die am 01.12.2008 in Kraft getreten ist, erfolgt bundesweit und kann u. a. auch für die Seminare der FotoWerkstatt, sowohl für die Seminare im Bereich Fotografie als auch für die Weiterbildungslehrgänge zur Erlernung der Bildbearbeitungssoftware Photoshop in Anspruch genommen werden.

 



Förderung für Weiterbildungsseminare des bpp im Rahmen des „Prämiengutscheins“

Der Prämiengutschein wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Mit dem Prämiengutschein ist ein Zuschuss von bis zu 50% (max. jedoch 500,- €) zu den Kursgebühren möglich.

Die Bundesregierung möchte den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Dabei unterstützt der „Prämiengutschein“ ganz besonders Zielgruppen mit geringem Einkommen. Die Förderung umfasst die Erstattung von Seminargebühranteilen an den Anbieter der individuellen beruflichen Weiterbildung. Die Förderung erfolgt bundesweit im Unterschied zum NRW Bildungsscheck, der nur auf Nordrhein Westfalen begrenzt ist.

 

Wie hoch ist die Förderung und wer kann den Prämiengutschein beantragen?

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,- € erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,- € nicht übersteigt (51.200,- € bei gemeinsam Veranlagten). Die Zuwendung beträgt 50 % der Kurs- oder Seminargebühren (max. 500,- €), wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.

 

  

 

 

Wie erhält man die Förderung bzw. den so genannten Prämiengutschein?

Unter dem Link http://bildungspraemie.info/de/101.php wird dies ausführlich erklärt.
Hier in Kurzform das Wichtigste:

Es gibt Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen, die hier eingesehen werden können.

Eine weiterbildungsinteressierte Person sucht eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellt. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs (Prämienberatung) werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung im Sinne dieser Richtlinien geklärt. Das Procedere läuft ohne bürokratische Hürden ab.

Beratungsstellen gibt es in allen Bundesländern unter http://www.bildungspraemie.info/de/170.php.

Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und den geeigneten Weiterbildungsanbieter (mind. 3). Der Antragsteller kann hier seine Vorschläge einbringen. Wichtig ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme vor Ausstellung des Gutscheines noch nicht gebucht wurde. Danach wird der Gutschein beim Weiterbildungsanbieter eingereicht, der dann den Gutscheinwert beim BMBF beantragen kann, nachdem der Seminarbesucher seine anteilige Seminargebühr nachweislich bezahlt hat.

 

Wie oft kann ein „Prämiengutschein“ beantragt werden?

Pro Person und pro Kalenderjahr ist eine Prämienberatung förderfähig und kann ein Prämiengutschein übergeben werden. Das Programm „Bildungsprämie“ ist zeitlich begrenzt.

Aufgrund dieser Weiterbildungsförderung und der starken Nachfrage gerade nach Grundlagenseminaren bietet die FotoWerkstatt verschiedene Seminarveranstaltungen für den Bereich Portraitfotografie (Ausleuchtung und Technik) an. Auch Photoshopseminare und Weiterbildungsveranstaltungen des bund professioneller portraitfotografen (www.b-p-p.info) können gefördert werden.

 

Eine Übersicht der FotoWerkstatt-Seminare finden Sie unter:
http://www.fotowerkstatt-belz.de/seminare/info/

 

Nutzen Sie diese staatliche Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung!

 

Nähere Infos erhalten Sie gerne persönlich:          


bpp - Geschäftsstelle

bund professioneller portraitfotografen
Ansprechpartner: Gloria Droßard
Engeldorfer Str. 25
D-50321 Brühl
Tel.: +49 (0) 22 32/57 93 99-15
Fax: +49 (0) 22 32/57 93 99-29
E-Mail: gloria.drossard@b-p-p.info


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