Studioberatung

Auch die exklusive Beratung von Portraitstudios bei ihrer wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung der Planung und Gestaltung ihrer Geschäftsräume sowie der technischen Ausrüstung, die studiospezifische Schulung der Mitarbeiter und die Entwicklung von Marketingstrategien kann mit finanzieller staatlicher Hilfe erfolgen.

Unternehmensberatungen des bpp durch die FotoWerkstatt GbR werden staatlich gefördert. 

Finanzielle Förderung von Unternehmensberatungen für Fotostudios

50 -75 % Bezuschussung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Eine Hauptaufgabe der Wirtschaftsförderung der Bundesregierung ist die Förderung des Mittelstandes. Ziel der Mittelstandsförderung ist es, bestehende Wettbewerbsnachteile bei kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Großkonzernen abzubauen.
Dies gilt auch für die Unternehmensberatungen für Berufsfotografen durch die FotoWerkstatt. Die Förderung von Unternehmensberatungen verbessert die Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Förderfähige Beratungen

  1. Allgemeine Beratungen:
    • Beratungen in Bezug auf alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen und Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
  2. Spezielle Beratungen:
    • Technologie-und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleitungen.
    • Qualitätsmanagement-Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagement-Systems im Unternehmen.
  3. Besondere Beratungen:
    • Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung.
    • Beratungen für Unternehmen, die von Immigrantinnen oder Immigranten geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie etc.) sowie freie Berufe im Rahmen vorgegebener Umsatzgrenzen. Alle Fotografen / Fotostudios, die ihr selbständiges Gewerbe länger als ein Jahr betreiben.

 

Welche Beratungen können durchgeführt werden?

Existenzaufbau und -sicherung:

  • Marketing, Werbung und Betriebsführung / betriebswirtschaftliche Bewertung
  • Schwachstellenanalyse mit konkreten, betriebsindividuellen Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis
  • Zeitmanagement, optimale Organisation von Arbeitsabläufen 
  • Technik und Ergebnisoptimierung bei der Arbeit in der Fotografie, im digitalen Workflow / bei der digitalen Bildbearbeitung 
  • Qualitätsmanagement-Beratung zur Steigerung der Qualität bei Produkten und Dienstleistungen.

Existenzgründung: (innerhalb des 1. Jahres der Selbständigkeit nicht förderungsberechtigt)

  • Planung der Geschäftsräume und der technischen Ausstattung des Fotostudios
  • Maßnahmen für zielorientiertes Marketing und Werbung

Hinweis:
Für Existenzgründer gibt es individuelle sowie auch Gruppenberatungen (Seminare mit max. 3 - 5 Teilnehmern), auch in einer kostengünstigen Kombination mit einer förderungsfähigen Existenzaufbauberatung nach dem ersten Geschäftsjahr.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die in Rechnung gestellten Beratungskosten werden bezuschusst (ohne die MwSt.). Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters.

Der Höchstzuschuss:

  • liegt für Betriebe in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) bei 50%, maximal € 1.500,-pro Beratung
  • für Betriebe in den neuen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg bei 75 %, max. € 1.500,-pro Beratung.

Für allgemeine und spezielle Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils max. € 3.000,- (insg. max. € 6.000,-) im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien, wenn mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen stattfinden.
Bei besonderen Beratungen, z. B. für Unternehmerinnen und Immigrantinnen / Immigranten gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Beratungen (bei max. € 1.500,- pro Beratung) und auch keine Beschränkung der max. Gesamtförderung.

 

Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen. 

 

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen gelten nur für Fotostudios, deren Geschäftsbetrieb in Deutschland liegt.

Vorraussetzungen der Zuschussgewährung

Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn das beratene Unternehmen als Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges nachgewiesen wird. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt.

Antragstellung

Die Antragstellung kann durch ein elektronisches Anmeldeformular oder auf einem vollständig ausgefüllten Originalvordruck (kostenpflichtig) erfolgen.

W. Bertelsmannverlag
Tel. 05 21 / 9 11 01-0
Fax 05 21 / 9 11 01-70
Best.-Nr.: 120100-6g

 

Hinweis:
Mitglieder des bpp erhalten bei einer Studioberatung durch die FotoWerkstatt GbR einen Preisnachlass von 15 %. Weitere Infos zur Unternehmensberatung für Fotostudios erteilt die Geschäftsstelle des bpp.

 

bpp - Geschäftsstelle
bund professioneller portraitfotografen
Engeldorfer Str.25
D - 50321 Brühl
Tel.: +49 (0) 22 32 - 579 399 15
Fax: +49 (0) 22 32 - 579 399 29
Email: info@b-p-p.info

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