
Die Mitgliedschaft im bpp ist grundsätzlich jedem Berufsfotografen in Deutschland und aus dem benachbarten Ausland möglich. Auch junge Fotografen, die noch nicht selbständig sind, können dem bpp beitreten.
Bedingung einer Mitgliedschaft ist die hauptberufliche,gewerbliche Tätigkeit als Fotograf im Bereich der Portraitfotografie.
Bei der Prüfung eines Antrags zur Mitgliedschaft (Vollmitgliedschaft) wird auch die Außenpräsentation (website) des Antragsstellers und die dort abgebildete Fotografie, auf ihre Professionalität und Qualität, bewertet. Wenn diese Bewertung negativ ausfällt, kann der Antrag abgelehnt oder für einen befristeten Zeitraum zur Probe gewährt werden, um dem Antragssteller die Möglichkeit zu geben, seine Präsentation zu verbessern. Eine Beratung durch die bpp Geschäftsstelle ist möglich.
Fotografen, die den Beruf des Portraitfotografen nur als Nebenerwerb ausüben und angemeldet haben, können nach Prüfung der Professionalität und Qualität ihrer Arbeiten für einen Zeitraum von maximal drei Jahren Mitglied werden.
Zur Aufnahme im bpp ist das Ausfüllen des Anmeldeformulars unter Akzeptanz der allgemeinen Mitgliedsbedingungen (AMBs) und des Verhaltenskodexes notwendig.
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich personenbezogen, schließt aber bei selbständigen Fotografen alle Vorteile für die Mitarbeiter und Gesellschafter der Studios mit ein.
Fotografen bis 33 Jahren können, soweit sie in der Ausbildung, im Studium oder als festangestellte Mitarbeiter arbeiten, eine Juniorenmitgliedschaft beantragen.
Fotografen, die älter als 33 Jahre sind, nicht selbständig sondern in einem Anstellungsverhältnis arbeiten, können eine Einzelmitgliedschaft beantragen.