Alle Mitglieder akzeptieren neben den allgemeinen Mitgliedsbedingungen (AMBs) und den Regeln für Bildwettbewerbe und Qualifikationen auch den Verhaltenskodex des bpp, der die Seriosität, Ernsthaftigkeit und Begeisterung jedes Mitglieds zu seinem Beruf unterstreicht.
a) Solidarität und Respekt allen anderen Mitgliedern des bpp und den Mitgliedern der verschiedenen Juries entgegen zu bringen.
b) die eigene Person, die eigenen fotografischen Arbeiten und Dienstleistungen, sowie die Räumlichkeiten, in denen diese erbracht werden, in einer Weise zu präsentieren, die dem positiven Image eines angesehenen Berufsstandes und dem guten Ruf des bpp entsprechen.
c) vertrauliche Informationen, die das Mitglied im Rahmen seiner Mitgliedschaft erhält, nicht an Nichtmitglieder weiter zu geben und ferner sicher zu stellen, dass jede Form der Bewerbung der eigenen beruflichen Tätigkeit so gestaltet ist, dass diese den bpp nicht in Misskredit bringt.
d) die durch den bpp vorgegebenen Embleme, Logos / Qualitätszertifikate / Bezeichnungen nur in der durch den bpp vorgegebenen Form, Dauer und Darstellung, zu verwenden.
e) die Entscheidungen und Bewertungen der Juries oder des bpp inhaltlich vorbehaltlos anzuerkennen und bei Kritik in der Sache stets fair und mit Respekt zu agieren, in einer Form, wie es das Mitglied auch für sich selbst erwarten würde.
f) keine ehrenrührigen, negativen, öffentlichen Bekundungen oder Äußerungen, in welcher Form auch immer, über andere Mitglieder, Mitglieder der Juries ob ihrer Arbeit oder Persönlichkeit abzugeben.
g) bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit sich stets seriös und nach gültigem Wettbewerbsrecht zu verhalten - immer die bestehenden gültigen, gesetzlichen Vorschriften zu achten und das geltende nationale wie auch internationale Urheberrecht zu berücksichtigen, anzuwenden und zu schützen.
h) im Bereich der beruflichen Ausbildung von jungen Fotografen größte Sorgfaltspflicht walten zu lassen und generell die Aus- und Weiterbildung des Berufsnachwuchses nach besten Möglichkeiten aktiv zu fördern.
i) auf jegliche Art von Aktivitäten zu verzichten, die in Konkurrenz zu den Zielen und der Integrität des bpp und der Arbeit seiner Mitglieder stehen und der Arbeit des bpp und die seiner Mitglieder schaden.